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IWB 13/2005 S. 958

Steuerrecht | Klage der Kommission beim EuGH gegen Eigenheimzulage (Rs. C-152/05)

Die Europäische Kommission hat am beim EuGH Klage gegen Deutschland wegen diskriminierender Bestimmungen des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) erhoben. Nach §§ 1 und 2 EigZulG wird der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims unterstützt, wenn zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind: Der Antragsteller muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, und das Gebäude muss in Deutschland gelegen sein. I. d. R. sind zwar nur in Deutschland ansässige Personen in diesem Land unbeschränkt steuerpflichtig, aber aufgrund von DBA und anderen Regelungen des internationalen Rechts können manchmal auch nicht in Deutschland ansässige Personen dort unbeschränkt steuerpflichtig sein. Die Kumulierung dieser beiden Kriterien hat zur Folge, dass Personen, etwa Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt st...

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