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Auseinandersetzung einer Steuerberater-Sozietät
Sind Bestimmungen eines Steuerberater-Sozietätsvertrags widersprüchlich, ist der Vertrag sinnvoll aus der Sicht der Beteiligten auszulegen. Erfüllt ein Gesellschafter nach seinem Ausscheiden eine vorher entstandene Steuerschuld der Gesellschaft, ist der insoweit bestehende Erstattungsanspruch nur als unselbstständiger Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsbilanz aufzunehmen. Wichtig ist allein, dass mit der Zahlung eine Steuerschuld der Gesellschaft aus der Zeit vor dem Ausscheiden beglichen wurde.S. 12