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EuGH 30.06.2005 Rs. C- 165/03, Matthias Längst, NWB direkt 28/2005 S. 11

Gebühren eines verbeamteten Notars sind verbotene Steuern

Gebühren, die ein beamteter Notar für die notarielle Beurkundung erhebt, sind Steuern im Sinne der Richtlinie 69/335/EWG (Richtlinie über die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG), wenn einerseits nicht ausschließlich beamtete Notare als Notare tätig werden können und diese selbst Gläubiger der betreffenden Gebühren sind und andererseits die beamteten Notare verpflichtet sind, einen Teil dieser Gebühren an den Staat abzuführen, der diese Einnahmen zur Finanzierung seiner Aufgaben verwendet.

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