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Nachzahlungszinsen keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a AO auf Steuernachzahlungen sind nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abziehbar. Das gilt auch dann, wenn die Steuerpflichtigen es auf das Entstehen der Zinsen haben ankommen lassen, um zunächst eine Kapitalanlage mit dem später für die Steuernachzahlung verwendeten Geldbetrag finanzieren zu können.