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Gesellschaftsrecht | Einlagenrückgewähr durch Zahlung auf mit Bürgschaft gesichertes Gesellschaftskonto
Tilgt der Gesellschafter eine gegen ihn bestehende Darlehensforderung der GmbH durch Überweisung auf ein im Debet geführtes Gesellschaftskonto, für das er eine Eigenkapital ersetzende Bürgschaft übernommen hat, so liegt in der mit dem Zahlungsvorgang verbundenen Verminderung seiner Bürgschaftsschuld eine verbotene Einlagenrückgewähr an den Gesellschafter ().