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Einkommensteuer | Finanzplandarlehen erhöht Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG
Das von einem Kommanditisten der KG gewährte „Darlehen” erhöht sein Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG, wenn es den vertraglichen Bestimmungen zufolge während des Bestehens der Gesellschaft vom Kommanditisten nicht gekündigt werden kann und wenn das Guthaben im Falle seines Ausscheidens oder der Liquidation der Gesellschaft mit einem eventuell bestehenden negativen Kapitalkonto verrechnet wird. Dies hat der NWB VAAAB-56108 entschieden. – Anmerkung: Erstmals hat der BFH entschieden, dass sog. Finanzplandarlehen (planmäßig in die Finanzierung der Gesellschaft einbezogene Darlehen) das Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 EStG und damit den ausgleichsfähigen Verlust des Kommanditisten erhöhen, wenn es für die Dauer der Gesellschaft unkündbar ist und bei Beendigung des Engagements mit einem etwa...