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Körperschaftsteuer; | Steuerbefreiung von Berufsverbänden nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind Berufsverbände von der KSt befreit, wenn ihr Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Diese Verbände dürfen daher in ihre Satzung keinen Zweck aufnehmen, der auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die Aufnahme eines solchen Zwecks in die Satzung ist schädlich für die Steuerbefreiung. Die Erfüllung dieses Erfordernisses ist bei der Neugründung von Berufsverbänden sowie bei der erstmaligen Beantragung der Steuerbefreiung oder aus Anlass von Satzungsänderungen zu verlangen. Bei schon bestehenden Berufsverbänden, die ihre Satzung teilweise schon seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten unverändert beibehalten haben und bei denen ein solcher unzulässiger Satzungszweck von der FinVerw nicht beanstandet wurde, wird dieser Formmangel zunä...