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Schenkung bei Sonderbetriebsvermögen
Allein die Übertragung von Sonderbetriebsvermögen ohne den dazugehörigen Mitunternehmeranteil stellt nach Ansicht des , keinen Übergang von Betriebsvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge i. S. von § 13a ErbStG dar. Grundstücke, die allein zum Sonderbetriebsvermögen beim Schenker gehören, stellen keinen Teilbetrieb dar.