Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung
ernstlich zweifelhaft
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung (§ 2 Abs. 3
Sätze 2 - 8
EStG i.d.F. des StEntlG 99 ff.) und damit
zugleich ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Steuerfestsetzung, wenn die Mindestbesteuerung in das Existenzminimum eingreift
(Anschluss an BFH
BStBl II 2003, 516 und 523).
Nicht abschließend geklärt
ist die Frage, ob das die Existenz sichernde verfügbare Einkommen um die
"normalen Absetzungen für Abnutzung" zu erhöhen ist. Die Klärung
dieser Frage bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Ernstliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bestehen jedenfalls dann,
wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Steuerpflichtige im
Streitjahr durch die Einkunftserzielung veranlasste Aufwendungen getätigt
hat, die steuerlich nicht zu berücksichtigen waren und nicht
berücksichtigt worden sind (z.B. Anschaffung / Herstellung von
Wirtschaftsgütern mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer, Anzahlung
für die Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern, Tilgung von
Krediten).
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 546 Nr. 7 OAAAB-55925
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 22.09.2004 - 5 V 235/04
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