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FG Niedersächsisches 25.04.1995 VIII [II] 592/90
Einkommensteuer; | Vorschußzahlung an den Rechtsanwalt (§ 11 EStG)
Vorschüsse, die ein Rechtsanwalt und Notar von seinen Mandanten einfordert, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses der ESt (§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG). Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 17 BRAGO ( VIII (II) 592/90).