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Die Hürde der Liebhaberei beim Ausweis von Vermietungsverlusten
Aktuelle Rechtslage und wichtige Gestaltungsmöglichkeiten
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit wird grundsätzlich das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt. Dieser Grundsatz erfährt jedoch einige Ausnahmen, insbesondere in den Fällen einer kurzfristigen Veräußerung des Grundstücks, einer nur kurzfristigen Vermietung wegen anschließender Selbstnutzung, der verbilligten Überlassung einer Wohnung zu weniger als 75 v. H. der Marktmiete sowie bei gemischt genutzten Ferienwohnungen. In diesen Fällen soll die Einkünfteerzielungsabsicht im Einzelfall anhand einer Prognoserechnung geprüft werden. In den Fällen der verbilligten Vermietung gelangt der BFH zu dem überraschenden Ergebnis, dass bei einem Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht der ausgewiesene Verlust nicht vollständig außer Ansatz bleibt. Vielmehr werden lediglich die Werbungskosten entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten zu der ortsüblichen Miete gekürzt. Der Beitrag gibt auf der Grundlage des einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und stellt die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten vor. Die im Folgenden angeführten Tz. verweisen auf das BMF-Schreiben.
I. Fälle der Dauervermietung
Die...