Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ankauf eines Grundstücks durch eine GmbH von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
1. Kauft eine GmbH ein Grundstück von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer die auch bei der Sorgfalt eines ordentlichen und
gewissenhaften Geschäftsleiters ausgehandelt worden wären, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
2. Bei der Prüfung der Angemessenheit des Kaufpreises kommt es dabei nicht darauf an, ob der Kaufpreis exakt dem Verkehrswert
entspricht. Zu berücksichtigen ist eine Bandbreite, um den tatsächlichen Schwierigkeiten der Wertermittlung gerecht zu werden.
3. Eine Ableitung aus einem späteren Kaufpreis für einen Teil des Grundstücks ist nicht zulässig.
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