Entfernungspauschale nach § 9 EStG nur für tatsächlich durchgeführte Fahrten
Leitsatz
Die Entfernungspauschale ist nicht für fiktive Fahrten zwischen einer weiter entfernten Wohnung und der Arbeitsstätte anzusetzen,
wenn der Stpfl. tatsächlich die Fahrt von einer näher gelegenen Zweitwohnung angetreten hat.
Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, unter Berücksichtigung
der Entfernung zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte gewährt. Die Entfernungspauschale setzt daher voraus, dass tatsächlich
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durchgeführt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1676 Nr. 21 INF 2005 S. 484 Nr. 13 QAAAB-55544
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.04.2005 - 11 K 11705/03
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