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BBK 13/2005 S. 4509
LSt-Haftung des Geschäftsführers für Lohnzahlung aus privaten Mitteln
Der Ges.-Gf. einer GmbH haftet auch dann für von der GmbH nicht einbehaltene und abgeführte LSt, wenn er die Löhne aus eigenen Mitteln unmittelbar an die Arbeitnehmer gezahlt hat, weil die GmbH mittellos war (nrkr. , BFH-Az.: VII R 21/05, EFG 2005 S. 846).