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Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Anspruch auf Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 EigZulG besteht nur, wenn die Genossenschaft tatsächlich und nicht nur satzungsmäßig den Erwerb, die Herstellung und den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb von Wohnungen durch die Genossenschaftsmitglieder fördert und betreibt.