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FG Münster 13.04.2005 10 K 3544/03 E, NWB direkt 26/2005 S. 6
Gewerbliche Einkünfte: Ermäßigungshöchstbetrag bei mehreren Betrieben
Die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags i. S. von § 35 Abs. 1 EStG bei Vorliegen mehrerer Betriebe erfolgt unter Berücksichtigung des sog. horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs.