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Betriebsverpachtung trotz Inventarveräußerung
Der Annahme einer Betriebsverpachtung steht nicht entgegen, dass Maschinen und Einrichtungsgegenstände an den Pächter veräußert werden, sofern sie für einen handwerklich geprägten (Bäckerei-)Betrieb keine wesentliche Grundlage darstellen. Auch der Umstand, dass dem Pächter ein Vorkaufsrecht für das verpachtete Grundstück eingeräumt worden ist, führt nicht zu einer Betriebsaufgabe.