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Wirtschaftlicher Wert eines Arzneimittelrechts
Die Arzneimittelzulassung ist ein zeitlich begrenzt nutzbares immaterielles Wirtschaftsgut von wirtschaftlichem Wert, das gem. §5 Abs. 2 EStG im Zeitpunkt der Anschaffung zu aktivieren ist. Der wirtschaftliche Wert der Arzneimittelzulassung liegt im Zeit- und Kostenvorteil des Erwerbers, der ein Arzneimittel auf den Markt zu bringen beabsichtigt.