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Fördergebiets-AfA bei Gewährung öffentlicher Zuschüsse
Ein für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährter öffentlicher Zuschuss mindert im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die AfA-Bemessungsgrundlage bereits vor dessen Auszahlung im Zeitpunkt der Festsetzung des Zuschusses. Die Berechnung der Fördergebiets-AfA erfolgt in diesen Fällen nach dem gekürzten Betrag.