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Berufsrecht | Regelung von Versorgungsansprüchen in Sozietätsvertrag bei Austritt eines Sozius
Die Regelung in einem Rechtsanwaltssozietätsvertrag, nach der ein ausgeschiedener, als Rechtsanwalt tätiger Sozius weiter für die Altersversorgung der aus Altersgründen ausgeschiedenen Sozii aufkommen muss, der jedoch bei seinem Ausscheiden die vereinbarten Zuschüsse der Sozietät für seine eigene Altersversorgung verliert, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahin anzupassen, dass die von dem ausgeschiedenen Rechtsanwalt zu erbringenden Versorgungsleistungen für die aus Altersgründen ausgeschiedenen Sozii zu kürzen sind um die weggefallenen Zuschüsse der Sozietät zu dessen eigener Altersversorgung (, AnwBl 2005, 429).