Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterhaltsrecht | Keine Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Lebenspartnerschaft
Kinder, die bei einem Elternteil leben, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Ein solcher Anspruch bestände nur, wenn der betreffende Elternteil ledig, verwitwet oder geschieden ist ().