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BMF 20.02.1995 IV B 6 S 2370 3/95

Lohnsteuer; | Werbeprämien an Arbeitnehmer der DBP-Postbank bzw. Postbank AG (§ 40 EStG)

Die Prämien des Verkaufswettbewerbs zur Förderung des Investment-Sparens und des Verkaufswettbewerbs zur Rentenversicherung können nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit einheitlichen Pauschsteuersätzen - getrennt nach alten und neuen Ländern - pauschal versteuert werden. Die pauschale LSt ist anteilig an die jeweils zuständigen Betriebsstätten-FÄ abzuführen. Angesichts der Höhe der Prämien des Verkaufswettbewerbs zur Förderung des Investment-Sparens weist der auf § 40 Abs. 1 Satz 3 EStG hin. Danach ist die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen, soweit ein AN sonstige Bezüge von mehr als 2 000 DM im Kj erhält. Diese Höchstgrenze ist zu beachten.

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