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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1759/99

Gesetze: EStG § 7 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1

Restbuchwert einer PC-Anlage

Leitsatz

Bei einer als Arbeitsmittel anerkannten PC-Anlage ist § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG zwar grds. anwendbar, er setzt aber voraus, dass das Wirtschaftsgut im Falle technischer Abnutzung durch eine Substanzbeeinträchtigung, im Falle wirtschaftlicher Abnutzung durch andere, i. d. R. marktbedingte Umstände eine Wertminderung erfährt, die über das gewöhnliche, mit dem Einsatz des Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften verbundene Maß hinausgeht und eine Beeinträchtigung der Nutzung zur Folge hat, wobei der Steuerpflichtige die objektive Beweislast für die Tatsachen trägt, die den Abzug der Werbungskosten dem Grunde und der Höhe nach begründen. Danach reicht es nicht aus, wenn lediglich neue Software auf einem PC mit größerer Kapazität installiert werden soll, denn die nach wie vor mögliche Nutzung des alten PC werde dadurch nicht beeinträchtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-55265

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.09.1999 - 5 K 1759/99

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