OFD München - S 1980 - 19 St 41/42

Investmentsteuergesetz;
Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger nach § 5 Abs. 1 InvStG und Abgabe der Feststellungserklärungen nach dem InvStG

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und Länder haben beschlossen, dass die Finanzbehörden bei der Versteuerung der Kapitalerträge aus Investmentanteilen keine nachteiligen Folgerungen ziehen werden, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG erst bis zum statt bis zum im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Finanzbehörden werden nach dem Beschluss der Einkommensteuer-Referenten (ESt III/05, TOP 21) auch keine nachteiligen Folgerungen ziehen, wenn die Feststellungserklärungen nach § 13 Abs. 2 und 3 InvStG und § 15 Abs. 1 InvStG ebenfalls erst bis zum eingereicht werden.

Die Verlängerung der betroffenen Fristen gilt generell und ist nicht mit einem Nachweis von technischen Unzulänglichkeiten im Einzelfall verknüpft. Die Finanzbehörden sind somit nicht mit der Frage belastet, ob eine Veröffentlichung nach dem auf technische Schwierigkeiten beim elektronischen Bundesanzeiger zurückzuführen ist.

aus Bayr. Staatsmin der Fin vom ; Az.: 32 – S 1980 – 028 – 19356/05

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 1980 - 19 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 1980 - 31/St 31

Fundstelle(n):
FAAAB-55257