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FG Münster Urteil v. - 3 K 8159/98 VSt

Gesetze: AO § 363 Abs 2 S 2, AO § 363 Abs 2 S 4, FGO § 74

Verfahrensrecht/Vermögensteuer:

Fortsetzunge des Einspruchsverfahrens - Ruhen des Finanzgerichtsverfahrens - Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes bei der Vermögensteuer

Leitsatz

1) Die Entscheidung des FA, ein die Vermögensbesteuerung auf den betreffendes Einspruchsverfahren fortzusetzen, ist ermessensgerecht, wenn zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung zwar noch weitere Verfahren beim BVerfG und BFH anhängig sind, aus bereits ergangenen Entscheidungen dieser Gerichte sich jedoch ergibt, dass das mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Vermögensteuerrecht bis zum weiterhin anwendbar sein soll.

2) Die Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens kommt bei dieser Entscheidungslage ebenfalls nicht in Betracht.

3) Der Halbteilungsgrundsatz ist nicht verletzt, wenn die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen öffentlicher und privater Hand liegt. Vergleichsmaßstab ist die Summe aus Einkommensteuer und Vermögensteuer im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Einkünfte, wobei Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer nicht in den Belastungsvergleich einzubeziehen sind.

Fundstelle(n):
OAAAB-55202

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 21.02.2002 - 3 K 8159/98 VSt

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