Beteiligung des Besitzunternehmers an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
Aufhebung der Vollziehung (Einkommensteuer 1998)
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass im Falle einer Betriebsaufspaltung die unmittelbare Beteiligung des Besitzunternehmers
an einer (Holding-) GmbH zu seinem notwendigen Betriebsvermögen gehören kann, wenn die GmbH ihrerseits an einer Kapitalgesellschaft
beteiligt ist, die der Betriebsgesellschaft wirtschaftliche Vorteile in dem Sinne bringt, dass sie die Vermögens- und Ertragslage
der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung daran zu erhalten oder zu erhöhen hilft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1177 Nr. 20 EFG 2005 S. 1099 EFG 2005 S. 1099 Nr. 14 WPg 2005 S. 1184 Nr. 21 EAAAB-55201
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 02.05.2005 - 7 V 12/04
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