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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 268/01

Gesetze: GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 6, GrEStG 1997 § 1 Abs. 1 Nr. 7, BGB § 313

Grunderwerbsteuerbarkeit der aus der Ausübung eines Rechts zur Benennung von Grundstückskäufern gefolgerten Abtretung eines Grundstückskaufangebots

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

Wird einem Bauherrn von einer Kommune ein Grundstück zum Kauf angeboten, für das er eine Baugenehmigung zur Errichtung von vier Reihenhäusern erhält und verkauft die Kommune die Grundstücke auf Anfrage des Bauherrn direkt an die von ihm benannten Reihenhausinteressenten, ist von einer der Grunderwerbssteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 7 GrEStG unterliegenden Abtretung des Kaufangebots auszugehen, weil der Bauträger die Befugnis erlangt hat, über das Grundstück seiner Substanz nach zu verfügen und es in Verfolgung eigener Interessen zu verwerten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
UAAAB-55184

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 03.12.2003 - 5 K 268/01

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