Geschäftsführerhaftung bei Vereitelung des Rückforderungsanspruchs irrtümlich erstatteter Steuern
Leitsatz
Bei irrtümlicher Erstattung von Steuern aufgrund unzutreffender Festsetzung entsteht der Rückforderungsanspruch der Finanzbehörde
mit der Auszahlung des nicht geschuldeten Betrages.
Der Geschäftsführer einer GmbH verletzt schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten, wenn er den für ihn erkennbaren Rückforderungsanspruch
vor dessen Festsetzung und Fälligkeit durch Weiterleitung des Erstattungsbetrages an die Gesellschafter und den Verweis des
Steuergläubigers auf ein masseloses Insolvenzverfahren vereitelt.
Mit der Auszahlung des nicht geschuldeten Betrages beginnt der für die Tilgungsverpflichtung maßgebende Haftungszeitraum.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 835 VAAAB-55175
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.03.2005 - 15 V 440/05 A (H)
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