Abgrenzung zwischen Einnahmen aus Kapitalvermögen und Kapitalrückzahlung bei Auszahlung von Scheinrenditen
Leitsatz
Für die Beurteilung vertragsgemäß zugeflossener Zinszahlungen auf eine Festgeldanlage als Einnahmen aus Kapitalvermögen ist
nicht von Bedeutung, ob das ggf. in betrügerischer Absicht handelnde Anlageunternehmen tatsächlich in der Lage war, die zugesagten
Renditen zu erwirtschaften.
Die Einordnung als Kapitalrückzahlung kommt nur in Betracht, wenn die Vertragsparteien übereinstimmend von einer entsprechenden
Widmung der Zahlung ausgehen.
Auch vertragsgemäße Zinszahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems stellen keine steuerfreien Einnahmen aus einem Wettgeschäft
dar.
Fundstelle(n): QAAAB-55168
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.03.2002 - 11 K 1406/99 E
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