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Rechtsgrundlagen der internationalen Rechnungslegung
I. Einführung
Seit 1998 hatten deutsche börsennotierte Konzerne die Möglichkeit, auf einen HGB-Konzernabschluss zu verzichten. Für den Fall eines solchen Verzichts mussten sie stattdessen einen Konzernabschluss nach US-GAAP (amerikanische Generally Accepted Accounting Principles) oder IAS (International Accounting Standards, jetzt: IFRS, International Financial Reporting Standards) aufstellen und offen legen. Etwa die Hälfte der deutschen börsennotierten Konzerne hat seither von der Möglichkeit, nach US-GAAP bzw. IAS/IFRS zu bilanzieren, Gebrauch gemacht. Der Hauptgrund hierfür dürfte sein, dass die Rechnungslegung nach internationalen Normen von international tätigen Kapitalanlegern stärker geschätzt wird als eine Rechnungslegung nach HGB.
Dieser zwischenzeitliche nationale Sonderweg ist für Geschäftsjahre ab einer einheitlichen Regelung in der EU gewichen: Durch die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates v. betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (sog. IAS-VO) wird im Kern die verpflichtende Anwendung der IFRS für den Konzernabschluss börsennotierter Muttergesellschaften EU-weit ab 2005 vor...BGBl I 2004