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Außensteuerrecht | Hinzurechnungsbetrag als Einnahme i. S. des § 3c EStG a. F.
(1) Ein – steuerfreier – Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 Abs. 5 AStG stellt eine Einnahme i. S. des § 3c EStG a. F. dar. (2) Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dieser Einnahme und Kosten zur Finanzierung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft besteht nicht, wenn die Zwischengesellschaft ihren Sitz in einem anderen EU-Staat hat. (3) Die Zwischenschaltung eines „Coordination Center” in Belgien stellt auch dann keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar, wenn zwischen das „Coordination Center” und die deutsche Kapitalgesellschaft eine weitere belgische Gesellschaft zwischengeschaltet ist, in der die Gewinne „aufgestaut” werden, um zusätzliche steuerliche Vergünstigungen in Belgien zu erhalten (, K...BStBl II 1990, S. 875BStBl II 1997, S. 63