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Einführung eines „erleichterten Entlastungsverfahrens”
Die Schweiz hat für die Fälle der Beteiligung einer inländischen Muttergesellschaft an einer schweizerischen Tochtergesellschaft ein erleichtertes Entlastungsverfahren bei Konzerndividenden eingeführt. Das neue Verfahren gilt für Dividenden aus der Schweiz, die nach dem fällig geworden sind. Danach kann die schweizerische Gesellschaft beantragen, für die auf eine inländische Muttergesellschaft entfallenden Dividenden statt der Einbehaltung und späteren Erstattung der Verrechnungssteuer direkt die Entlastung von der schweizerischen Steuer vorzunehmen (sog. Meldeverfahren). Das Meldeverfahren findet auch Anwendung auf Dividenden, für die aufgrund des EU-Zinsbesteuerungsabkommens eine vollständige Entlastung von der Verrechnungssteuer beansprucht werden kann (voraussich...