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BFH 31.05.2007 V R 18/05, NWB direkt 25/2005 S. 9

Ende der Beförderungsleistung bei Krankentransport mit Taxi

Transportiert ein Taxenunternehmer einen Patienten zum Arzt und wartet er dort nicht auf das Ende der Behandlung, sondern tritt die Rückfahrt an, die er als Leerfahrt vergütet bekommt, endet die Beförderungsleistung hiermit. Das Abholen des Patienten nach Ende der Behandlung ist eine eigenständige neue Leistung. Die Frage, ob eine einheitliche Beförderungsleistung vorliegt, ist nicht danach zu beurteilen, ob der jeweilige Fahrgast bereits zeitlich vor Vereinbarung der Fahrt zur Behandlung mit dem Taxenunternehmer die Rückfahrt vereinbart oder ob zwecks Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der sog. Krankenfahrt für die Hin- und Rückfahrt auf einem Formular oder auf zwei Formularen bescheinigt.

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