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Unterhaltsaufwendungen für volljähriges Kind
Die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person setzt lediglich eine potentielle Unterhaltsberechtigung voraus. Unerheblich ist, ob im konkreten Einzelfall Umstände gegeben sind, die zu einem zivilrechtlichen Ausschluss der Unterhaltsverpflichtung aus in der Person des Unterhaltsverpflichteten liegenden Gründen führen.