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Gewinnerzielungsabsicht bei Verträgen unter nahen Angehörigen
Verträge unter nahen Angehörigen bedürfen der klaren und eindeutigen Absprache und deren tatsächlicher Durchführung. Es fehlt im Streitfall an der erforderlichen Gewinnerzielungsabsicht, wenn ein Schiff von Anfang an sowohl zum Verchartern als auch zum Verkauf angeboten wird.