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FG Baden-Württemberg 04.03.2005 1 V 90/04, NWB direkt 25/2005 S. 3
Keine Vollziehungsaufhebung für nacherklärte Gewinne
Hat der Steuerpflichtige Wertpapier-Spekulationsgewinne der Jahre 1999 und 2000 nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) nacherklärt und die entsprechenden Steuern nachgezahlt, ist insoweit eine gerichtliche Aufhebung der Vollziehung aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 4 StraBEG ausgeschlossen.