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Pachtrecht | Umrechnung des Kleingartenpachtzinses von DM in Euro
Nach der in Art. 5 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates v. über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl EG Nr. L 162 S. 1) vorgesehenen Auf- oder Abrundung auf den nächstliegenden Cent ist diese erst beim Jahresendbetrag und nicht schon bei dem Quadratmeterpreis für die Entrichtung eines Kleingartenpachtzinses vorzunehmen. Erst der Jahresendbetrag ist der „zu zahlende oder zu verbuchende Geldbetrag” i. S. des Art. 5 Satz 1 der Verordnung. Der Quadratmeterpreis selbst ist ein einzelner Berechnungsfaktor und als solcher nicht isoliert verbuchungsfähig (, WM 2005, 349).