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Finanzgerichtsordnung | Wechsel des beklagten Finanzamts lässt örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts unberührt
Ein Wechsel des Beklagten lässt nach dem NWB UAAAB-54896 die örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts unberührt, wenn der neue Beklagte zwar nicht seinen Sitz im Bereich des Finanzgerichts hat, Streitgegenstand jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit des ursprünglich klagebefangenen Verwaltungsakts ist (Abgrenzung zum , BStBl 2005 II S. 101).