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Abgabenrecht; | Verfassungswidrigkeit der Feuerwehrabgabe
Die in Bayern und Baden-Württemberg aufgrund landesgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage und kommunalen Satzungsrechts erhobene Feuerwehrabgabe/Feuerschutzabgabe, die allein an die auf männliche Gemeindeeinwohner beschränkte Feuerwehrdienstpflicht anknüpft und von denjenigen Pflichtigen eingefordert wird, die nicht in Feuerwehren oder anderen bestimmten Einrichtungen dienen, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG. Für die herkömmliche Annahme, daß Frauen wegen ihrer körperlichen Konstitution vom Feuerwehrdienst ausgenommen werden dürfen, liegen aus heutiger Sicht keine zureichenden Gründe vor. Außerdem verstoßen die zugrundeliegenden Vorschriften gegen die Grundsätze über die finanzverfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben und zudem gegen den allgemeinen Gleichheitssatz de...