Steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Übergabe der Ware an einen Spediteur
Leitsatz
1. Im Falle der Versendung gilt die Lieferung mit der Übergabe des Gegenstandes an den beauftragten Spediteur nur dann als
ausgeführt, wenn dem Auftragnehmer in diesem Zeitpunkt der Abnehmer oder der Dritte bekannt ist.
2. Wird eine für das Ausland bestimmte Ware ohne Empfängerbenennung mit der Weisung, die Waren nach Freigabe und Empfängerbenennung
ins Ausland zu verbringen, an den Spediteur übergeben, liegt im Zeitpunkt der Übergabe noch keine nichtsteuerbare Ausfuhrlieferung
vor, wenn die Ware zunächst in einem Zolllager eingelagert wird.
Fundstelle(n): NAAAB-54787
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 06.04.2005 - 6 V 2013/04
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