Zum Recht auf Vorsteuerabzug einer Kommune bei der Planung eines Gemeinschaftshauses
Leitsatz
Maßnahmen zur Vorbereitung der kommunalen Entscheidung über die Errichtung eines gemeindlichen Gemeinschaftshauses zum Zweck
der Vereinsförderung gehören zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und damit zum hoheitlichen Bereich der Gemeinde.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dieser politischen Entscheidung stehen, wie etwa die Kosten für eine Besichtigungsfahrt
zu einem Vergleichsobjekt, sind daher nicht einem etwa geplanten Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen und berechtigen nicht
zum Vorsteuerabzug.
Fundstelle(n): PAAAB-54782
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.04.2005 - II 3/2002
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