Ansatz von Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren in 1995
Einkommensteuerbescheid als Grundlagenbescheid für Nachzahlungszinsen und Solidaritätszuschlag
Einkommensteuer
Solidaritätszuschlag
Zinsen zur Einkommensteuer
Leitsatz
1. Auch im Jahr 1995 war für Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren ein vergleichbares Vollzugsdefizit gegeben, wie es das
in den Jahren 1997 und 1998 festgestellt hat. Der Senat hält es indes für das
Jahr 1995 für ausgeschlossen, dass das BVerfG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG für Wertpapiergeschäfte für nichtig erklären
würde. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass trotz gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist
zugebilligt würde, die das Jahr 1995 mit umfasst und innerhalb der die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG wegen
des rechtsstaatlichen Kontinuitätsgebots noch anzuwenden ist.
2. Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid.
3. Der Einkommensteuerbescheid ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1199 Nr. 15 WAAAB-54771
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