Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung
Datenschutz
Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers
Leitsatz
1. Die Aufforderung zur Datenträgerüberlassung ist bei summarischer Prüfung auch ohne Unterzeichnung einer Bestätigung des
Betriebsprüfers, die CD sicher vor unbefugtem Zugriff aufzubewahren, sie nicht zu kopieren und nach Abschluss der Prüfung
wieder zurückzugeben, rechtmäßig und verhältnismäßig. Der Steuerpflichtige hat weder nach dem Gesetz noch nach den Verwaltungsgrundsätzen
( BStBl I 2001, 415, „GDPdU”) Anspruch auf Erteilung einer solchen Bestätigung.
2. Der Gesetzgeber hat mit der gesetzlichen Ausgestaltung des Steuergeheimnisses hinreichende Sicherheitsvorkehrungen gegen
eine missbräuchliche Verwendung der erteilten Angaben auch im Hinblick auf die Datenträgerüberlassung getroffen. Allein der
Umstand, dass die geforderten Daten mit dem Datenträger den Machtbereich des Steuerpflichtigen verlassen, rechtfertigt keine
strengeren Anforderungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 21/2005 S. 1000 EFG 2005 S. 1406 Nr. 18 INF 2005 S. 482 Nr. 13 PAAAB-54769
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Online-Dokument
Thüringer FG, Beschluss v. 20.04.2005 - III 46/05 V
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