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FG München Urteil v. - 12 K 826/04 EFG 2005 S. 1201 Nr. 15

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2, EStG § 33a Abs. 2, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Abzug von Aufwendungen für Schulgeld in den USA als außergewöhnliche Belastungen

Abzug von Aufwendungen für Reisen in die USA zum Besuch der Kinder

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten und -verpflichteten Elternteils für den Schulbesuch von in den USA lebenden Kindern sind ebenso nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig wie Aufwendungen zur Ausübung des Besuchsrechts.

2. Nachdem der (BFH/NV 2004, 1635) – nicht entscheidungserheblich – erwogen hat, ob notwendige Aufwendungen getrennt lebender Eltern für den Umgang mit dem bei dem anderen Elternteil lebenden Kind zwangsläufig erwachsen und „in gewissem Umfang” als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigt werden können, ist die Revision zuzulassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1458 Nr. 23
EFG 2005 S. 1201 Nr. 15
BAAAB-54765

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FG München, Urteil v. 22.03.2005 - 12 K 826/04

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