Umrechnung der in Britischen Pfund vereinnahmten Einkünfte eines in Schottland ein Praktikum absolvierenden Kindes
Familienleistungsausgleich 2001
Leitsatz
Im Rahmen der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge eines Kindes die schädliche Grenze des § 32 Abs. 4 S. 2 i.V.m. S. 4 EStG
überschreiten, sind die während eines Praktikums in Schottland in Britischen Pfund vereinnahmten Einkünfte mit dem für Ende
September des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum von der EZB bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen. Eine Umrechnung
im Verhältnis 1:1 scheidet ebenso aus wie ein Abstellen auf die Kaufkraft der Bezüge im Ausland.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1357 Nr. 17 HAAAB-54763
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