Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls
Leitsatz
1. Zur Widerlegung der Vermutung des Vermögensverfalls obliegt es dem Steuerberater, substantiiert die Umstände darzulegen,
aus denen sich ergibt, dass er die Schulden im Griff hat.
2. Die Einlassung, die Banken würden sich mit einem gewissen Prozentsatz ihrer Forderungen zufrieden geben, reicht dazu nicht
aus, vielmehr bedarf es dazu der Vorlage eines Tilgungsplanes, aus dem sich die weitere wirtschaftliche Entwicklung ergibt.
3. Die Regelung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist eine subjektive Voraussetzung für die Berufsausübung, die mit dem Prinzip
der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist und im Einklang mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-54748
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 15.02.2005 - 13 K 1698/04
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