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Lohnsteuer; | Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 1994
Mit Schr. v. - IV B 6 - S 2430 - 9/95 hat der BMF zur Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für 1994 wie folgt Stellung genommen: (1) Nichtzulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen, die auf nach dem abgeschlossene Sparverträge oder Kapitalversicherungsverträge angelegt worden sind (§§ 8 und 9 5. VermBG), sind nicht zu bescheinigen. Das gilt auch für vermögenswirksame Leistungen, die auf vor dem abgeschlossene Kapitalversicherungsverträge angelegt worden sind, wenn die zwölfjährige Sperrfrist 1993 abgelaufen ist (§ 17 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 i. V. mit Abs. 6 Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb 5. VermBG 1989). (2) Auf die Angabe des ,,Institutsschlüssels für Sparzulagen'' kann verzichtet werden, wenn als Ende der Sperrfrist ein Datum vor dem anzugeben ist oder wenn die Anlageart keiner Sperrfrist unterliegt (vgl. 3). (3) Auf die Angabe des Endes der Sperrfrist kann nur ve...