Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundgesetz; | Mißbrauch des Klagerechts bei wiederholter Schätzung (Art. 19 Abs. 4 GG; § 40 FGO)
Mit Rücksicht auf die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) rechtfertigt die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren es nicht, das dadurch ausgelöste Verwaltungshandeln (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen) der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen. Eine Klage gegen einen Schätzungsbescheid ist daher auch dann nicht wegen Rechtsmißbrauchs unzulässig, wenn die Steuererklärung regelmäßig erst im Klageverfahren abgegeben wird. Aus dem Rechtsgedanken des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO läßt sich nichts für die Unzulässigkeit einer Klage herleiten (a. A. EFG 1994 S. 158). Die FinVerw kann durch kompetente und konsequente Handhabung des Erzwingungsgeldverfahrens den Mißbrauch des Klageverfahrens zur Verzögerung der Abgabe von Steuererklärungen unterbinden (