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Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung
Bereits seit dem Wj 1999 müssen Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der Steuerbilanz mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a EStG). Eine Ausnahme hiervon gilt für Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. In einem umfangreichen Schreiben vom - IV B 2 - S 2175 - 7/05 hat sich das BMF jetzt zu diesem Thema geäußert. Dabei geht das BMF neben Einzelfragen zur Abzinsung der Verbindlichkeiten und Rückstellungen auch auf die Buchungstechnik, die gewerbesteuerliche Behandlung und die Rücklage nach § 52 Abs. 16 EStG ein. ▶ Hinweis: In einer der folgenden BBK-Ausgaben werden wir die Regelungen des BMF-Schreibens im Einzelnen vorstellen und kommentieren. Eine ergänzend...