Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 12/2005 S. 4506

Steuersatz für die Lieferung von Kombinationsartikeln

Vertreiben Unternehmen gleichzeitig Lebensmittel (z. B. Süßigkeiten) und Non-Food-Artikel (z. B. Spielzeug) als sog. Kombinationsartikel, so ist nach dem auf den Anteil der Süßigkeiten am Entgelt der ermäßigte und auf den Anteil der Spielzeuge der allgemeine Steuersatz anzuwenden. Vereinfachend lässt die FinVerw es zu, dass für Entgelte von bis zu 20 € der Steuersatz angewendet wird, der auf die Waren mit dem höchsten Wertanteil entfällt. Zur Berechnung der jeweiligen Wertanteile ist auf die Einkaufspreise zzgl. Nebenkosten oder ggf. auf die Selbstkosten abzustellen. Besteht das Sortiment aus mehr als zwei Komponenten, sind Waren, die demselben Steuersatz unterliegen, zusammenzufassen. ▶ Hinweis: Der Volltext des BMF-Schreibens kann be...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen